Neuwagen Zulassung Berlin

Neuwagen Zulassung Berlin – mit uns ohne Termin und lange Wartezeiten an der Behörde. Sie dürfen Ihr neues Auto, Motorrad oder anderes Fahrzeug erst dann auf öffentlichen Straßen fahren, wenn es zugelassen worden ist. Sie bekommen die Zulassungspapiere für das Fahrzeug und Kennzeichen. Auf Wunsch können Sie ein freies Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunschkennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen und reservieren.

Unser Team ist täglich in ganz Berlin für unsere Kunden im Einsatz: Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg, Pankow, Prenzlauer Berg, Steglitz, Zehlendorf, Charlottenburg, Wilmersdorf, Grünewald, Spandau, Neuköln, Treptow, Köpenick, Marzahn, Hellersdorf, Lichtenberg, Weißensee. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand – Zulassungsservice, Kennzeichen, Feinstaubplakette und Erledigung aller notwendigen Formalitäten bei der Zulassungsbehörde.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der ☏ Hotline 030 120 86 320 zur Verfügung.

Bitte folgendes beachten

  • Evtl. Kfz-Steuer- oder Gebührenschulden des Halters müssen vor einer neuen Kfz Zulassung beglichen werden!
  • In Berlin werden nur noch Fahrzeuge zugelassen, deren Halter am Lastschriftverfahren (SEPA) zum Einzug der Kfz-Steuer teilnehmen.
  • Bitte sorgen Sie bei geleasten oder fremdfinanzierten Kfz rechtzeitig dafür, dass Ihre Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) rechtzeitig an das LABO Berlin verschickt. Ohne dieses Dokument ist Bearbeitung nicht möglich

Voraussetzungen

  • Neufahrzeug. Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu. Es war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo.
  • Kein Import-Fahrzeug. Es hat eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (Kennzeichen „D“ oben rechts).
  • Haupt-Wohnsitz in Berlin. Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.

Erforderliche Unterlagen für Neuwagen Zulassung in Berlin

  • ausgefüllter Zulassungsantrag der Zulassungsbehörde Berlin
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten. Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC-Bescheinigung“ genannt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerbeanmeldung im Original oder Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten

Anträge | Formulare | Vorbereitung

  • Sie können notwendige Formulare bequem online vorbereiten und mitbringen, wir bedanken uns im Voraus!
  • Andernfalls bereiten wir alles Notwendige in unserem Hauptbüro vor. In unseren Abgabeshops sind alle Anträge zum Selbstausfüllen und Unterschreiben vorhanden.
  • Hier finden Sie einen Überblick über alle bei der Zulassungsstelle notwendigen Unterlagen.
  • Hier können Sie Ihr persönliches Wunschkennzeichen reservieren.